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Stiftung Posaunenwerk Braunschweig

Der Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist nach § 2 unserer Satzung die Förderung der Posaunenchorarbeit auf dem Gebiet, das heute zum Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gehört.

Dieser Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch Beiträge zur Förderung einer hauptamtlichen Personalstruktur, um die Posaunenchorarbeit zu begleiten und zu unterstützen. Dies soll Initiativen, Seminare, Projekte zur Unterstützung der Posaunenchöre und zur Weiterbildung der Posaunenchorleiter, Bläserinnen und Bläser fördern, sowie eine gezielte Förderung der Anfängerarbeit (Bläserausbildung) ermöglichen.


Das Stiftungsgrundkapital

Das entscheidende an einer Stiftung, neben dem Stiftungszweck ist das Kapital. In vielen Fällen steht ein großer Kapitalsockel am Anfang einer Stiftung. Bei uns ist dieser gerade mal so groß, dass wir uns Stiftung nennen dürfen und wir sind froh, dass die staatliche Stiftungsaufsicht uns einen Start mit so begrenztem Kapital genehmigt hat. Um innerhalb der Posaunenchorarbeit langfristig Personalverantwortung übernehmen zu können brauchen einen viel größeren Kapitalgrundstock.

Deshalb freuen uns sehr, über die Perspektive, die uns gerade mit der Stiftungsgründung auf diesem Weg eröffnet wurde.

Mittlerweile dürfen wir uns schon über ein erstes Testament freuen, in dem die Stiftung Posaunenwerk zum Erben eingesetzt wurde und wir sind in weiteren Gesprächen, bei denen es um einen Anteil aus einem Nachlass geht.


Der Stiftungsrat

In der letzten Sitzung des Landesposaunenrates wurden wie in der Satzung unserer Stiftung Posaunenwerk Braunschweig vorgeschrieben die fünf Mitglieder des Stiftungsrates gewählt.

1. Elisabeth Hauenschild, Achim
2. Kathrin Hustedt, Braunschweig
3. Dirk Ottensmeier
4. Pfarrer Jens Paret, Landesobmann, Hondelage
5. Dr. Christian Schrader, Wolfenbüttel

Wir danken herzlich für ihre Bereitschaft, sich an dieser Stelle mit einzubringen.


Der Vorstand der Stiftung

Für die kirchliche Aufsichtsbehörde (Landeskirchenamt Wolfenbüttel) war es eine wichtige Voraussetzung zur Anerkennung unserer Stiftung,  dass ihr hauptamtlicher kirchlicher Mitarbeiter (der Landesposaunenwart) qua Amt Mitglied im Vorstand der Stiftung ist.

Zwei weitere Mitglieder für den Vorstand konnten aus dem Posaunenrat heraus gefunden werden.

So heißt der erste Vorstand für die Stiftung

1. Peter Weiß, Steuerberater, aus dem Posaunenchor Ahlum,
2. Christian Wolff, Rechtsanwalt, aus dem Posaunenchor Achim-Börßum-Hornburg,
3. Siegfried Markowis, Landesposaunenwart, Wolfenbüttel

So wie die Satzung werden mit der Unterzeichnung der Stifterinnen und Stifter beim Stiftungsgeschäft im Rahmen des Festaktes die Mitglieder des Vorstandes und des Stiftungsrates „ins Amt“ gesetzt. Vorbehaltlich der endgültigen Anerkennung der Stiftung durch die diversen Behörden.

Satzung der Stiftung

Unsere Satzung wurde in einem kleinen Kreis von Mitgliedern des Posaunenrates, dem Landesobmann, dem Landesposaunenwart in Zusammenarbeit mit der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, vertreten durch Herrn Tobias Henkel, und unserer kirchlichen Aufsicht, vertreten durch Herrn OLKR Hans-Peter Vollbach vorbereitet.

So, wie sie jetzt veröffentlicht ist, ist sie in Absprache mit dem Finanzamt Wolfenbüttel und mit der staatlichen Aufsicht im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport nach Unterzeichnung durch die Stifterinnen und Stifter genehmigungsfähig.

Satzung zum Download

Steuerliche Bonifizierung

Übrigens:
Wer Steuern sparen und mit seinem Geld etwas Gutes tun möchte, hat über die Stiftung die Möglichkeit große Anteile als „Bonifizierung“ (oder Rückerstattung) vom Staat zu erhalten, da bei der  Verrechnung mit der Lohn-, Einkommenssteuer ja die „hochprozentigen“ Anteile gegengerechnet werden.
Da fließt der Stiftung etwas zu und dem Stifter/der Stifterin etwas zurück. Das gilt auch im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer.
Durchrechnen lohnt sich – je mehr man gibt, umso mehr kommt zurück  :-) und aus dem,  was im Stiftungsgrundstock liegt wird immer und immer wieder gutes in die Arbeit für die Posaunenchöre fließen.

18. Mai 2013, 17.00 Uhr Trinitatiskirche Wolfenbüttel

Festakt zur Gründung der Stiftung

Es ist geschafft! Alle juristischen, finanziellen und personellen Fragen sind gelöst.
Jetzt kann es losgehen und wir können am 18. Mai die Gründung der Stiftung Posaunenwerk Braunschweig feiern!
Das soll ein Fest werden, ein Dank an die Stifterinnen und Stifter, auch an die Stifter-Posaunenchöre, dass sie so mit und für uns Zukunft bauen und absichern.

Unser Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber hat die Schirmherrschaft übernommen und sich mit für die Stiftung engagiert.

Der Bläserkreis wird den Festakt musikalisch gestalten.


Herzliche Einladung an alle Interessierten bei diesem Tag dabei zu sein und sich darüber zu informieren, wie es mit der Stiftung los und weitergehen soll.

Programmablauf

17:00 Uhr Musik

Begrüßung (Landesobmann Pfarrer Jens Paret)

Musik

Impuls:
Kirchliches Fundraising heute
(Referent für Kirchenmusik Dr. Kumitz-Brennecke)

Musik

Stiftungsgeschäft mit Unterzeichnung der Urkunden durch die Stifterinnen und Stifter

Musik

Schlusswort (Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber)

Lied

Segen

Ausgangsmusik

Zeit für Gespräche bei Sekt, Wein, Saft und "kleinen Knabbereien"