Posaunenrat
§ 6 Posaunenrat
- Dem Posaunenrat gehören an:
a. der Landesobmann oder die Landesobfrau und dessen oder deren Stellvertretung,
b. fünf von der CVV gewählte Mitglieder, oder deren jeweilige Stellvertretung,
c. der Landesposaunenwart oder die Landesposaunenwartin,
d. ein vom Posaunenrat zu berufendes Mitglied. - Der Posaunenrat wird auf die Dauer von 6 Jahren gebildet, erstmalig nach dieser Ordnung zum 01. Juli 1993. Die Amtsdauer des im Amt befindlichen Posaunenrates verlängert sich bis zum 30.06.1993.
- Der Posaunenrat wird mindestens viermal jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin mit der Übersendung der Tagesordnung.
- Der Posaunenrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.
- Der zuständige Referent oder die zuständige Referentin des Landeskirchenamtes und der Landeskirchenmusikdirektor oder die Landeskirchenmusikdirektorin werden zu den Sitzungen des Posaunenrates eingeladen.
§ 7 Aufgaben des Posaunenrates
Der Posaunenrat leitet das Posaunenwerk
- Seine Aufgaben sind insbesondere:
- Vorschlag des Landesobmannes oder der Landesobfrau und dessen oder deren Stellvertretung zur Wahl durch die Chorvertreterversammlung,
- Entsendung von Vertretungen des Posaunenwerkes in übergeordnete Gremien,
- Planung und Beratung der Arbeit des Posaunenwerkes,
- Beratung und Aufstellung des Haushaltes für die Arbeit des Posaunenwerkes sowie Beantragung der erforderlichen Mittel beim Landeskirchenamt,
- Überwachung der Verwendung der Haushaltsmittel,
- Unterstützung des Landesposaunenwartes oder der Landesposaunenwartin bei der Durchführung von Arbeitsvorhaben,
- Ausführung der Beschlüsse der Chorvertreterversammlung,
- Entscheidung über Aufnahme und Ausschluß von Chören,
- Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt.
Mitglieder nach § 6 der Ordnung
a. Landesobleute
- Landesobmann Pfarrer Jens Paret, Hondelage
- stellvertretende Landesobfrau Anne-Lisa Amoussou
b. gewählte Mitglieder
- Linus Eckhardt (PC Groß Denkte)
- Henriette Höxter (PC Braunschweig Wicherngemeinde)
- Kathrin Hustedt (PC Braunschweig Wicherngemeinde)
- Jochen Lehnert (PC Neuerkerode)
- Christian Späh (PC Wolfenbüttel St. Thomas und Steterburg)
StellvertreterInnen
- Elisabeth Bader (PC Hordorf-Essehof-Wendhausen)
- Alexander Sebastian Bruder (Posaunenchöre Achim und Vienenburg)
- Dirk Hoffmeister (PC Braunschweig St. Markus)
- Detlef Justen (PC Steterburg und Wolfenbüttel St. Thomas)
- Joachim Klose (PC Braunschweig Wicherngemeinde)
c. Landesposaunenwart
- Sebastian Harras, Wolfenbüttel
d. berufenes Mitglied
- noch offen
Zu den Sitzungen eingeladen werden (nach §6 Abs. 5) auch Pfarrer Dr. Christopher Kumitz-Brennecke (zuständiger Referent im Landeskirchenamt) sowie Landeskirchenmusikdirektor Gerald de Vries.