Wer ein neues Instrument lernen möchte, steht oft vor der Schwierigkeit, erst einmal ein Instrument zu beschaffen. Damit das für die Interessierten in unseren Posaunenchören einfacher wird, pflegen wir im Posaunenwerk seit vielen Jahren einen Fond an Instrumenten, in dem heute über 80 Instrumente für neue Bläserinnen und Bläser zur Verfügung stehen.
Kurz nach Gründung der Stiftung Posaunenwerk Braunschweig wurde der Instrumentenfond, in Absprache mit der Landeskirche, an die Stiftung übertragen, die diese Instrumente als so genannten Wirtschaftsbetrieb innerhalb der Stiftung führt. Dadurch ist es möglich, eventuelle Gewinne aus der Vermietung der Instrumente wieder für die Ausbildung von Bläserinnen und Bläsern zu investieren.
Vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Anschaffungskosten für neue Instrumente und vor dem Hintergrund einer Mitfinanzierung der Stelle des Bildungsreferenten und Instrumentallehrers ab 2017, hat der Vorstand der Stiftung die Gebühren für die Vermietung der Instrumente etwas angehoben.
Seit 1. August 2016 betragen die Gebühren pro Instrument und angefangenem Monat für alle neuen Verträge: Trompete € 5,00, Tenorposaune € 5,00, Posaune mit Quartventil € 7,50, Tuba € 12,00.
Wie bisher wird die Miete nach Rückgabe des Instrumentes berechnet. Grundlage dazu ist die effektive Verleihdauer. Hier die Grundlagen zur Vermietung der Instrumente.
Wir freuen uns über die vielen Neuen in unseren Reihen und darüber, dass wir mit unserem Instrumentarium oft den Einstieg erleichtern können.
Rückfragen dazu gerne über die Geschäftsstelle des Posaunenwerkes.
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08.09.2016
Kategorie: Posaunenwerk, Stiftung