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20.05.2020 Kategorie: Posaunenwerk

Neue Regelungen

Heute können wir eine gute Nachricht übermitteln.

Es gibt erste Öffnungen zum gottesdienstlichen Musizieren von Bläsern in unserer Landeskirche. Hier zunächst einmal der Text den wir aus den heutigen Handlungsanweisungen der Landeskirche herauskopiert haben:


"Liebe Schwestern und Brüder,

aufgrund einer veränderten Risikoeinschätzung können wir Ihnen heute Veränderungen der Handlungsempfehlungen zu zwei Arbeitsbereichen mitteilen:

> Einsatz von Bläserinnen und Bläser:

Der Einsatz eines solistischen Bläsers in der Kirche ist ab sofort möglich, wenn ein ausreichender Abstand zu anderen Mitwirkenden und Teilnehmenden eingehalten wird. Als ausreichend wird ein Abstand von mindestens 6 Metern empfohlen.

Bei Freiluftgottesdiensten oder „diakonischen“ Freiluftauftritten (in Absprache mit der Leitung von Alten- und Pflegeheimen o.ä.) ist jetzt wieder der Einsatz einer kleinen Bläsergruppe von bis zu 6 Personen möglich. Wir empfehlen untereinander einen Abstand von mindestens 3 Metern und zu anderen Mitwirkenden und Teilnehmenden von mindestens 10 Metern. Jedes Mitglied des Ensembles nutzt einen eigenen Notenständer.

Proben in geschlossenen Räumen oder Ensemblegrößen mit mehr als 6 Personen sind unverändert nicht möglich."


Vielleicht eröffnet das ein wenig Spielraum für die bevorstehenden Gottesdienste an Himmelfahrt und Pfingsten.

Mit herzlichem Gruß und Segenswunsch

Foto: Ronald Schrötke

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