Ehrungen
werden in der Regel durch den Landesobmann, seinen Stellvertreter oder einem Mitglied des Posaunenrates vorgenommen. Eine frühe Terminanfrage (möglichst 6 Monate im Voraus) erleichtert uns die Planung!
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Bronzenes Bläserzeichen und Mitgliedsurkunde ab Zugehörigkeit zum Posaunenchor
Silbernes Bläserzeichen und kleine Urkunde ab 10 Jahre
Goldenes Bläserzeichen und große Urkunde ab 25 Jahren
Darüber hinaus kann zu Chorjubiläen eine Urkunde für den Posaunenchor ausgestellt werden.
Das Bläserzeichen verbindet die Elemente, die für viele Posaunenchöre bedeutungsvoll sind:
- das Kreuz im oberen Teil
- das Schallstück im unteren Teil
- die Buchstaben "E" wie Evangelisch/Evangelium und "P" wie Posaunenchor, aber auch wie Pax (Friede)

